In dieser Phase wird sich für die ostbelgische Bevölkerung erst einmal nichts ändern, sagte Hubert Heck von der Freien Krankenkasse dem BRF. Bis dahin bleibt auch die „eIzom“-Karte der christlichen Krankenkasse gültig.
Im Januar wollen die Krankenkassen beginnen, sich mit dem Likiv über mögliche Alternativen zur Fortführung des Abkommens zu unterhalten. Wahrscheinlich ist, dass dann genau eingegrenzt wird, wer welche Leistungen in Anspruch nehmen kann.
So sollen alle ostbelgischen Gemeinden und die französischsprachigen Randgemeinden zusammen mit der Region Aachen von der neuen Regelung profitieren können. Die Leistungen, die im Rahmen des Abkommens erstattet werden, sollen darüber hinaus auf einer Liste eingegrenzt werden.
Frühestens im März soll ein Alternativvorschlag stehen. Bis dahin haben sich die belgischen Krankenkassen verpflichtet, den Verwaltungsaufwand für die AOK klein zu halten. Zum Beispiel, indem Anträge gruppiert werden.
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