Ein neuer Gesetzesvorschlag der EU-Kommission sieht vor, dass künftig der Mitgliedstaat, in dem ein Arbeitsloser zuletzt beschäftigt war, für das Arbeitslosengeld aufkommen muss. Bisher muss der Staat, in dem der Arbeitslose wohnt, zahlen.
Laut einer Schätzung der EU-Kommission könnte das Vorhaben Luxemburg rund 60 Millionen Euro kosten. Dort arbeiten besonders viele Grenzgänger. Der Luxemburgische Arbeitsminister Nicolas Schmit hält den Vorschlag, so wie er jetzt ist, nicht für praktikabel. Die Auszahlung des Arbeitslosengeldes in Luxemburg sei an bestimmte Bedingungen gebunden, sagte er. Bei Personen, die im Ausland wohnen, könne man das nicht kontrollieren.
Der Vorschlag der Kommission soll dazu beitragen, die Kosten der Sozialleistungen zwischen den Mitgliedstaaten fairer zu verteilen. Bisher ist der Vorschlag aber noch nicht definitiv.
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