Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann seine Frau im April in der gemeinsamen Wohnung in Hermeskeil erwürgt hatte. Zunächst hatte er sie mit den Händen gewürgt, dann ein Kabel um ihren Hals gelegt und zugezogen.
Nach der Tat war der Maler zunächst geflohen, hatte sich aber dann der Polizei gestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
lrs/rs