In der Hauptverhandlung habe die Angestellte des Hallenbades und Hauptbelastungszeugin die Aussage verweigert, teilte das Landgericht Trier mit.
Danach seien die Angaben des 32-jährigen Spediteurs, der wegen fahrlässiger Körperverletzung und unerlaubtem Umgang mit gefährlichen Stoffen angeklagt war, nicht zu widerlegen. Er hatte die Zeugin für das Umfüllen der Chemikalien, das zu dem Unfall führte, verantwortlich gemacht.
Das giftige Chlorgas breitete sich in einem Schwimmbad und einem Restaurant aus. 22 Menschen wurden verletzt, einige von ihnen schwer.
dpa/rs