Andreas F. aus Österreich war in Eupen wegen eines Tötungsdelikts zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte im März 2015 in Deidenberg einen befreundeten 44-jährigen Deutschen durch einen Messerstich in die Brust getötet.
Die Verteidigung des Verurteilten hatte im Berufungsprozess darum gebeten, die Tat als vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge und nicht als Totschlag anzusehen. Wie Didier Cremer, der Strafverteidiger des Verurteilten, dem BRF auf Anfrage erklärte, sei das Gericht dieser Argumentation nicht gefolgt und habe das Urteil aus der ersten Instanz bestätigt.
Auch wenn der Verurteilte unter Alkoholeinfluss stand, lasse die Wucht des Messerhiebs in die Brust des Opfers darauf schließen, dass es keine rein zufällige Tat gewesen sei, so die Begründung des Appellationshofs. Als positiv betrachtete Didier Cremer allerdings, dass sein Mandant nun zum ersten Mal seit der Tat regelmäßig psychotherapeutisch betreut werde.
cd - Archivbild: BRF Fernsehen