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-

Gemeinderat Büllingen unterstützt gemeinsamen Kunstrasenplatz in Honsfeld

23.11.201606:44
  • Büllingen
Gemeindehaus von Büllingen
Archivbild: Julien Claessen/BRF

In Honsfeld soll ein Kunstrasenplatz angelegt werden für die drei Fußballvereine aus Büllingen, Honsfeld und Rocherath. Der Büllinger Gemeinderat bewilligte dafür einen außerordentlichen Zuschuss von rund 200.000 Euro. Auch die Klärung der rechtlichen Situation bei der Eifel-Holz AG war ein Thema im Gemeinderat.

Sportschöffe Wolfgang Reuter sprach von einem "fast historischen Beschluss" - wegweisend ist er allemal. Die Deutschsprachige Gemeinschaft bezuschusst nur einen Kunstrasenplatz pro Gemeinde. Die drei Fußballclubs in der Gemeinde Büllingen einigten sich darauf, dass dieser Platz in Honsfeld angelegt werden soll.

Dort sei die Bodenbeschaffenheit bei schlechter Witterung am schwierigsten, hieß es im Gemeinderat. Die Gemeinde übernimmt 40 Prozent von dem, was die DG zu 60 Prozent bezuschusst.

Reinhold Adams rief dazu auf, dass die drei Vereine auf dieser Grundlage nochmal überlegen, ihre Jugendabteilungen innerhalb der Gemeinde zusammenzuführen. Auch andere Ratsmitglieder wünschten sich eine solche Entwicklung. Das liege aber letztlich bei den Vereinen.

Eine innerörtliche Einigung betrifft den HSV und den TSV Honsfeld. Die Turner möchten an ihrer Halle ein Materiallager anbauen, brauchen aber zusätzlich Gelände. Das treten die Fußballer aus ihrem Erbpachtvertrag mit der Gemeinde bereitwillig ab.

Eifel-Holz AG: Büllingen will rechtliche Situation in Ordnung bringen

Zur Klärung der rechtlichen Situation bei der Eifel-Holz AG will die Gemeinde Büllingen einen abweichenden kommunalen Raumordnungsplan erstellen lassen. Der Gemeinderat hat einen entsprechenden Kollegiumsbeschluss einstimmig ratifiziert. Der Betrieb liegt größtenteils in der Gemeinde Bütgenbach, zum Teil aber auf Büllinger Gebiet. Darum müssten beide Gemeinden eine solche Prozedur einleiten.

Die Eifel-Holz AG wurde Ende der achtziger Jahre in einer Agrarzone angesiedelt. Später habe sich die Gesetzgebung geändert, so dass der Betrieb nicht mehr in die Zweckbestimmung dieser Zone passe. Ein abweichender kommunaler Raumordungsplan könnte die Situation in Ordnung bringen.

sp/mg - Bild: Julien Claessen/BRF

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