Deren Ziel, den Gemeinden Rechtssicherheit zu gewährleisten, werde deutlich verfehlt. In einer Pressemitteilung schreibt Weykmans, das Urteil bedeute, dass die Mobilfunkanbieter die Steuer nicht zu zahlen hätten.
Die Gemeinden Eupen, Lontzen und St. Vith hatten aber für ihre Haushalte 2016 eine Zuschlagsteuer auf die wallonische Steuer eingeführt. Den drei DG-Kommunen entgehen jetzt insgesamt Einnahmen von rund 50.000 Euro. Bereits 2015 seien diese Kommunen im Bereich der Steuern auf Masten und Antennen leer ausgegangen.
Die Ministerin erinnert daran, dass die DG-Gemeinden in den Jahren 2014 und 2015 ebenfalls kein Geld aus der Regionalsteuer erhalten hätten. Der zuständige Minister Furlan habe die Gelder nur an die wallonischen Kommunen auszahlen lassen. Dadurch sei es zu einer zusätzlichen Benachteiligung der DG-Gemeinden gekommen, so Weykmans.
mitt/rs - Illustrationsbild: Stephan Pesch/BRF