Die Kontrollen gelten unter anderem dem Unterhalt von Hecken und Parzellen. Ins Visier der Beamten können auch frei umherlaufende Hunde oder nicht vorschriftsgemäß angebrachte Hausnummern geraten.
Verstöße werden der zuständigen Vollstreckungsbeamtin mitgeteilt und können mit Verwaltungsstrafen von bis zu 350 Euro geahndet werden.
In einer Mitteilung schreibt die Polizei, die Bestimmungen dienten dazu, das Zusammenleben sicherer zu gestalten und die Lebensqualität in unseren Ortschaften zu erhalten.
mitt/rs