Als Schleuser hätten sie den Tod von mindestens acht Flüchtlingen auf dem Mittelmeer zu verantworten. Dieser Straftatbestand wird mit drei bis 15 Jahren Haft bestraft.
Die beiden Männer sollen Mitglieder einer kurdischen Schleuserbande gewesen sein. Sie kamen später selbst als Flüchtlinge nach Deutschland und wohnen jetzt in einer Kölner Flüchtlingsunterkunft.
lnw fs