Auch in der Wallonischen Region ist die Zahl der Einäscherungen in den vergangenen Jahr rasant angestiegen. Anfang der 90er Jahre zählte man in der Wallonischen Region weniger als 4.000 Einäscherungen pro Jahr. 2002 hatte sich die Zahl bereits verdoppelt, und im vergangenen Jahr waren es schon 15.000 Feuerbestattungen.
Doch was geschieht danach mit der Asche des Verstorbenen? In der Deutschsprachigen Gemeinschaft regelt ein 2011 verabschiedetes Dekret, dass die Asche eines Verstorbenen in einem Reihengrab, einer Grabstättenkonzession oder in einem Kolumbarium beigesetzt oder auf bestimmten Parzellen des Friedhofs verstreut werden kann.
Auf Antrag und mit vorheriger Erlaubnis der Gemeinde kann die Asche jedoch auch ganz oder teilweise an einem anderen Ort verstreut, beerdigt oder den Angehörigen in einer Urne zur Verfügung gestellt werden.
Bei einem Vergleich der neun deutschsprachigen Gemeinden wurde vor 2011 noch ein Mentalitätsunterschied zwischen dem Norden und dem Süden ausgemacht. Damals lag der Anteil der Einäscherungen im Norden bei über 50 Prozent der Bestattungen, wogegen im Süden nur etwa zehn Prozent der Verstorbenen eingeäschert wurden, heißt es auf der Internetseite der DG-Regierung. Auch hier sei die Tendenz zur Einäscherung jedoch steigend.
Vatikan: Asche muss beigesetzt werden
Die zunehmende Zahl der Feuerbestattungen hat zuletzt auch den Vatikan befasst. Der Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Gerhard Ludwig Müller, präsentierte vergangene Woche in Rom eine neue Instruktion zu dem Thema.
Früher hatte die katholische Kirche Feuerbestattungen nicht zugelassen. Erst mit dem II. Vatikanischen Konzil wurde auch Katholiken die Einäscherung erlaubt. Die katholische Kirche bevorzuge aber "weiterhin die Beerdigung des Leichnams, die eine größere Wertschätzung für die Verstorbenen zeige", betonte Kardinal Müller, und in dem neuen Dokument heißt es: Sie sei die angemessenste Form, um den Glauben und die Hoffnung auf die leibliche Auferstehung zum Ausdruck zu bringen.
Im Falle einer Feuerbestattung sind die Aufbewahrung in Wohnräumen, das Ausstreuen der Asche in der Natur oder ihre Verarbeitung in Schmuckstücken sowie anderen Erinnerungsgegenständen nach katholischer Lehre nicht gestattet. Stattdessen müsse die Asche an "einem heiligen Ort" aufbewahrt werden, etwa auf Friedhöfen oder in Kirchen.
Bestattungen beispielsweise in einem sogenannten Friedwald könne die katholische Kirche zulassen, wenn diese nicht anonym erfolgen, erläuterte der Kardinal. Eine anonyme Bestattung widerspreche hingegen dem christlichen Glauben.
dg/dpa/mb - Bild: GJ/Belga