Es sei nicht anzunehmen, dass sich eine solche Tat wiederholen werde, stellte das Gericht fest. Im ersten Urteil war sie wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden, im zweiten Urteil wegen Totschlags zu acht Jahren Haft.
Nach Feststellung des Landgerichts Aachen war es zum Streit gekommen, als die Frau ein Verhältnis mit einem jüngeren Mann begann und eine Stelle in Süddeutschland annehmen wollte.
dpa/rkr