Im Zusammenhang mit der Pressemitteilung des IAWM seien einige Fakten klarzustellen. Aus Respekt vor allen in dieser Sache betroffenen Parteien, insbesondere der Familie des Mandanten, sowie vor der Rolle der Justiz werde er nicht auf den Inhalt der Akte eingehen.
Kittel weist darauf hin, dass - anders als vom IAWM dargestellt - die Staatsanwaltschaft von Amts wegen eine strafrechtliche Untersuchung begonnen habe, ohne dass es eine Strafanzeige eines Personalmitglieds des IAWM gegeben habe.
Die Tendenz der Rechtssuchenden gehe leider immer mehr dahin, alle Vorfälle in einen strafrechtlichen Rahmen zwingen zu wollen. Jedoch sei nicht jede Handlung, die dem Einzelnen als nicht korrekt oder ungerecht erscheinen mag, ein Straftatbestand. Dies sei die Garantie für jeden Einzelnen, dass es nicht zur Verfolgung von Taten komme, die keine Straftaten sind. Dies habe die Staatsanwaltschaft in der Angelegenheit auch so gesehen, so dass sie das Verfahren nach dreijähriger strafrechtlicher Untersuchung eingestellt habe.
Der Rechtsanwalt wirft dem IAWM vor, völlig aus den Augen zu verlieren, dass, im Fall von Konflikten zwischen dem Direktor und dem Personal in der Gesetzgebung eine Reihe anderer Maßnahmen vorgesehen sind, die nicht mit Strafrecht einhergehen.
Im Vorfeld der Suspendierung des Mandanten sei leider nichts dergleichen geschehen. So sei Herr Bonni seitens des Verwaltungsrates des IAWM nicht einmal angehört worden. Hier habe jedoch eindeutig das IAWM in der Pflicht gestanden, da diese Maßnahmen durch den Arbeitgeber zum Schutze aller Beteiligten durchzuführen seien.
mitt/rs