Zu Inhalt wechseln
  • BRF Nachrichten
  • BRF1
  • BRF2
  • Mediathek
  • Unternehmen
  • BRF1 Livestream
  • BRF2 Livestream
  • BRF Podcast
  • Wetter
  • Verkehr
  • iconfacebook-1
  • iconyoutube-1
  • instagram
  • linkedin2
BRF Nachrichten
  • Home
  • Regional
    • Alle Gemeinden
    • Amel
    • Büllingen
    • Burg-Reuland
    • Bütgenbach
    • Eupen
    • Kelmis
    • Lontzen
    • Raeren
    • St. Vith
  • National
  • International
  • Sport
    • Fußballergebnisse
  • Meinung
    • Kommentar
    • Presseschau
  • Kultur
    • Bücher
    • Kino
    • Kunst
    • Medien
    • Musik
  • 80 Jahre BRF
-

Akte Bonni: Rechtsbeistand Kittel sieht Mandanten als "strafrechtlich unschuldig"

21.10.201612:37
  • Eupen

In der Akte Bonni hat sich jetzt der Rechtsbeistand des ehemaligen IAWM-Direktors zu Wort gemeldet. Rechtsanwalt Axel Kittel schreibt in seiner Stellungnahme, aufgrund der Einstellung des Strafverfahrens gegen Herrn Bonni sei dieser strafrechtlich gesehen als unschuldig anzusehen. Diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft sei eine Realität, die zu respektieren sei.

Im Zusammenhang mit der Pressemitteilung des IAWM seien einige Fakten klarzustellen. Aus Respekt vor allen in dieser Sache betroffenen Parteien, insbesondere der Familie des Mandanten, sowie vor der Rolle der Justiz werde er nicht auf den Inhalt der Akte eingehen.

Kittel weist darauf hin, dass - anders als vom IAWM dargestellt - die Staatsanwaltschaft von Amts wegen eine strafrechtliche Untersuchung begonnen habe, ohne dass es eine Strafanzeige eines Personalmitglieds des IAWM gegeben habe.

Die Tendenz der Rechtssuchenden gehe leider immer mehr dahin, alle Vorfälle in einen strafrechtlichen Rahmen zwingen zu wollen. Jedoch sei nicht jede Handlung, die dem Einzelnen als nicht korrekt oder ungerecht erscheinen mag, ein Straftatbestand. Dies sei die Garantie für jeden Einzelnen, dass es nicht zur Verfolgung von Taten komme, die keine Straftaten sind. Dies habe die Staatsanwaltschaft in der Angelegenheit auch so gesehen, so dass sie das Verfahren nach dreijähriger strafrechtlicher Untersuchung eingestellt habe.

Der Rechtsanwalt wirft dem IAWM vor, völlig aus den Augen zu verlieren, dass, im Fall von Konflikten zwischen dem Direktor und dem Personal in der Gesetzgebung eine Reihe anderer Maßnahmen vorgesehen sind, die nicht mit Strafrecht einhergehen.

Im Vorfeld der Suspendierung des Mandanten sei leider nichts dergleichen geschehen. So sei Herr Bonni seitens des Verwaltungsrates des IAWM nicht einmal angehört worden. Hier habe jedoch eindeutig das IAWM in der Pflicht gestanden, da diese Maßnahmen durch den Arbeitgeber zum Schutze aller Beteiligten durchzuführen seien.

mitt/rs

Nach oben
  • Home
  • Regional
  • National
  • International
  • Sport
  • Meinung
  • Kultur
  • 80 Jahre BRF

Neuigkeiten zum BRF als Newsletter

Jetzt anmelden
Sie haben noch Fragen oder Anmerkungen?
Kontaktieren Sie uns!
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Barrierefreiheit
  • Cookie-Zustimmung anpassen

Design, Konzept & Programmierung: Pixelbar & Pavonet

Cookie Hinweis

Wir nutzen Cookies, um die Funktion der Webseite zu gewährleisten (essentielle Cookies). Darüber hinaus nutzen wir Cookies, mit denen wir User-Verhalten messen können. Diese Daten teilen wir mit Dritten. Dafür brauchen wir Ihre Zustimmung. Welche Cookies genau genutzt werden, erfahren Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.

Nur essentielle Cookies zulassen Alle Cookies zulassen
  • BRF1
  • BRF2
  • Mediathek
  • Unternehmen
  • Home
  • Regional
    • Alle Gemeinden
    • Amel
    • Büllingen
    • Burg-Reuland
    • Bütgenbach
    • Eupen
    • Kelmis
    • Lontzen
    • Raeren
    • St. Vith
  • National
  • International
  • Sport
    • Fußballergebnisse
  • Meinung
    • Kommentar
    • Presseschau
  • Kultur
    • Bücher
    • Kino
    • Kunst
    • Medien
    • Musik
  • 80 Jahre BRF
  • Wetter
  • Verkehr
  • iconfacebook-1
  • iconyoutube-1
  • instagram
  • linkedin2
  • BRF1 Livestream
  • BRF2 Livestream
  • BRF Podcast
Podcast
-