Der Mann hatte vor sechs Jahren beim ÖSHZ einen Antrag auf Eingliederungseinkommen gestellt. Damals gab der mutmaßliche Sozialbetrüger an, keine Einkünfte zu haben. Dem Angeklagten wurden jedoch offenbar monatlich 1.800 Euro von einem niederländischen Institut auf ein deutsches Konto überwiesen.
Nach wenigen Monaten flog der Schwindel auf und die Zahlungen des ÖSHZ wurden eingestellt. Die Staatsanwaltschaft spricht von "organisiertem Betrug" und forderte eine zwölfmonatige Haftstrafe sowie eine Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro.
Der Richter wird das Urteil am 21. November verkünden.
ge/rs - Bild: Julien Claessen/BRF