Mit den Industrie- und Handelskammern in Aachen und Köln sowie mit der Aachener Handwerkskammer hat die DG bereits Abkommen getroffen, die eine gegenseitige Anerkennung von Diplomen gewährleistet. Das gilt beispielsweise für die Bereiche Einzelhandel, Kfz-Mechaniker oder Friseurhandwerk.
Nun kommt eine weitere Rahmenvereinbarung zur Bidiplomierung dazu: Vertragspartner der DG-Regierung und des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand (IAWM) sind jetzt die Handwerkskammer Trier und die Kreishandwerkerschaft des Raums Mosel-Eifel-Hunsrück.
Zwei Gesellenzeugnisse
"Also diese Rahmenvereinbarung wird in Zukunft ermöglichen, dass Jugendliche, die eine berufliche Ausbildung - sei es auf deutscher Seite oder auf Seite der Deutschsprachigen Gemeinschaft - absolvieren, nicht nur das eine Gesellenzeugnis bekommen, sondern das Gesellenzeugnis der Deutschsprachigen Gemeinschaft und eben auch das deutsche Gesellenzeugnis", erklärt die geschäftsführende Direktorin des IAWM, Dr. Verena Greten. "Somit haben sie dann einen relativ einfachen Zugang zum Arbeitsmarkt und die zukünftigen potentiellen Arbeitgeber wissen sowohl auf der einen als auch auf der anderen Seite der Grenze genau, welche Qualifikation die Jugendlichen mitbringen."
Zum Start der Kooperation profitiert zunächst der Sektor des Schreinerhandwerks. Ziel ist es aber, möglichst bald auch andere Berufe einzubeziehen.
Politisch und wirtschaftlich wird dem neuen Rahmenabkommen hohe Bedeutung beigemessen. Denn eine grenzüberschreitende handwerkliche Lehrerausbildung entspricht voll und ganz dem Gedanken einer engen Verzahnung in der Großregion. Zumal man auf diese Weise dem auf beiden Seiten grassierenden Fachkräftemangel wirkungsvoll begegnen könnte.
Administrative Hürden abbauen
"Ich glaube aus Sicht der DG ist das ein weiterer sehr wichtiger Baustein in der Zusammenarbeit mit unseren grenzüberschreitenden Partnern. Für die Bevölkerung ist es mittlerweile normal, fast täglich über die Grenze zu fahren, einzukaufen und kulturelle Angebote zu nutzen, aber eben auch einen Arbeitsmarkt gemeinsam zu nutzen", so Bildungsminister Harald Mollers. "Und da ist es völlig normal, dass wir versuchen müssen Hürden abzubauen, indem wir den Auszubildenden die Möglichkeit schaffen, diesseits und jenseits der Grenze Fuß fassen zu können. Und überall da, wo es noch administrative Hürden gibt, sind wir gut beraten diese Hürden abzubauen - und das tun wir durch die vorliegende Rahmenvereinbarung."
Keine Frage: Was vorerst für die Schreiner und Tischler gilt, könnte in nicht allzu ferner Zukunft auch für viele andere handwerkliche Sparten gelten. Allerdings: Oft stehen diesem praktischen Bestreben hin zu einem wirtschaftlich gelebten Europa nationale Rechtsnormen entgegen.
rs/mg - Bild: Rudi Schroeder/BRF