1 Kommentar

  1. In Sachen verbleibende Mobilfunkantenne auf dem Bütgenbacher Wasserturm ist anzumerken, dass die Kündigung durch die Gemeinde bereits am 23.09.2004 (kein Tippfehler) erfolgte. Nach einer erneuten Aufforderung wurde dem Anbieter seitens der Gemeinde dann kurz danach sogar mit gerichtlichen Schritten gedroht falls er der Aufforderung nicht nachkommen würde. Erst jetzt nach 12 Jahren, nachdem die Oppostion zwecks effektiver Durchführung der Kündigung besagte Angelegenheit nunmehr als Zusatzpunkt auf die Tagesordnung des Gemeinderates gesetzt hat, ist die Mehrheit schliesslich bereit, ihren in 2004 erfolgten Androhungen auch Taten sprich Zwangräumung folgen zu lassen.