Fast 600.000 Euro hat es die Gemeinde Bütgenbach im vergangenen Jahr gekostet, Trinkwasser zu fördern und zu verteilen. Macht einen „tatsächlichen Kostenpreis“ (im Französischen „coût vérité“) von 2,4017 Euro pro Kubikmeter. Das sind knapp 2 Cent mehr als in den Vorjahren.
Dennoch soll der Wasserpreis für den Abnehmer nicht steigen. Für 2015 hatte die Gemeinde eine Erhöhung des Wasserpreises beantragt und vom regionalen Wirtschaftsminister genehmigt bekommen - unter der Voraussetzung, dass er für mindestens zwei Jahre gelte.
Edgar Fink wunderte sich, dass der "tatsächliche Kostenpreis" wohl doch nicht automatisch auf den Bürger umgelegt werden müsse. Die Fraktion „GfA“ stimmte dennoch gegen den alten und neuen Wasserpreis. Ihre Argumente seien ja bekannt.
Antenne auf dem Wasserturm kommt weg
Die letzte Mobilfunkantenne auf dem Wasserturm in Bütgenbach soll schnellstmöglich verschwinden. Darauf drängte die Oppositionsfraktion GfA in einem Zusatzpunkt. Die Kündigung ist längst ausgesprochen.
Die Mehrheit um Bürgermeister Emil Dannemark stimmte dem Antrag zu. Die Gemeinde werde notfalls eine Räumungsklage anstrengen. Schließlich gebe es einen anderen Standort im Kirchturm.
Was die gemeinsame Suche mit der Gemeinde Amel nach einem idealen Standort für den Mobilfunk angeht, erinnerte Edgar Fink an den Vorschlag eines Katasters. So lasse sich regional festhalten, wo die besten Standorte für den Mobilfunk sind.
Beitrag und Bild: sp
In Sachen verbleibende Mobilfunkantenne auf dem Bütgenbacher Wasserturm ist anzumerken, dass die Kündigung durch die Gemeinde bereits am 23.09.2004 (kein Tippfehler) erfolgte. Nach einer erneuten Aufforderung wurde dem Anbieter seitens der Gemeinde dann kurz danach sogar mit gerichtlichen Schritten gedroht falls er der Aufforderung nicht nachkommen würde. Erst jetzt nach 12 Jahren, nachdem die Oppostion zwecks effektiver Durchführung der Kündigung besagte Angelegenheit nunmehr als Zusatzpunkt auf die Tagesordnung des Gemeinderates gesetzt hat, ist die Mehrheit schliesslich bereit, ihren in 2004 erfolgten Androhungen auch Taten sprich Zwangräumung folgen zu lassen.