Das Gericht folgte demnach nicht der Argumentation der Staatsanwaltschaft, die dem Angeklagten Fahrlässigkeit vorgeworfen hatte. Lediglich für das Fahren unter Alkoholeinfluss erging ein Schuldspruch. Wegen der Trunkenheit am Steuer wurde der junge Mann zu 100 Arbeitsstunden und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt.
Allerdings stellte die Richterin in ihrem Urteil klar, dass der Angeklagte Thomas Evers wegen der schlechten Sichtverhältnisse auch überrollt hätte, wenn er nüchtern gewesen wäre.
ge/ake