Das bestätigte die Eupener Staatsanwaltschaft dem BRF auf Anfrage. Sie hatte geprüft, ob genügend Elemente gegen Bonni vorlagen, um ihn an ein Strafgericht zu verweisen. Die Beweislage war zu dünn, es galt das Prinzip der Unschuldsvermutung.
Gegen Bonni war unter anderem wegen Belästigung und Unterschlagung ermittelt worden.
mitt/cd - Archivbild: BRF Fernsehen