Bestehende Familien, die im neuen System weniger Kindergeld erhalten würden, erhalten übergangsweise den gleichen Betrag wie bisher. Dies gilt aber nur, solange sich die Familienzusammensetzung nicht ändert.
Patricia Creutz (CSP) hatte im Ausschuss um Klarstellung gebeten, da vor allem kinderreiche Familien befürchten, in Zukunft weniger Kindergeld zu erhalten. Im Zuge der sechsten Staatsreform ist die Deutschsprachige Gemeinschaft ab 2019 für die Auszahlung des Kindergelds zuständig.
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