2 Kommentare

  1. "Die Trinkwasserqualität in Elsenborn entspricht den gesetzlichen Normen", so lautet die Aussage des öffentlichen Senders BRF. Dabei handelt es sich ganz eindeutig um eine Falschmeldung. Die gesetzlich notwendige Ausnahmeregelung der übergeordneten Behörde für die Ortschaft Elsenborn in Sachen ph-Wert ist seit dem 02.102015 abgelaufen! Die entsprechenden Unterlagen wurden dem BRF anlässlich der Presskonferenz der Opposition vom vergangenen Dienstag ausgehändigt. Das Elsenborner Wasser ist vielleicht aus Sicht des Bürgermeistern trinkbar oder geniessbar aber keinesfalls konform mit den gesetzlichen Bestimmungen in Sachen Trinkwasser. Die Aussage "konformes Wasser" ist schlichtweg falsch.

  2. Sehr geehrter Herr Fink,

    Mit dem Satz "Die Trinkwasserqualität in Elsenborn entspricht den gesetzlichen Normen" bezieht sich die Beitragsautorin auf Aussagen der Mehrheit im Bütgenbacher Gemeinderat. In dem voraufgegangen BRF-Beitrag hieß es: "Weder der PH-Wert noch der Bleigehalt im Elsenborner Trinkwasser entsprechen den gesetzlichen Normen. Das haben nach Angaben der Opposition... mehrere Stichproben ergeben."
    Im weiteren Text steht, dass die Gemeinde neun Jahre lang eine Ausnahmegenehmigung zur Verteilung des Trinkwassers hatte. Diese ausgelaufene Genehmigung sei nicht verlängert worden. Gleichwohl gebe es eine mündliche Vereinbarung mit der zuständigen Aufsichtsbehörde in Namür zur weiteren Verteilung des Trinkwassers. Diese Absprache gelte, weil die Gemeinde versprochen habe, Elsenborn bis zum Ende des Jahres an die Wasseraufbereitungsanlage neben dem Dorf anzuschließen.
    Der BRF hat also beide Standpunkte/Sichtweisen dargestellt und sich in keinem Fall die Meinung des einen oder anderen zu eigen gemacht.

    Rudi Schroeder
    Chefredakteur