Die Richter werteten das Verbot angesichts möglicher Gefahren als nur geringfügigen Eingriff in die Grundrechte.
Der Präsident der Stuttgarter Hells Angels, Lutz Schelhorn, hatte gegen das von der Vorweihnachtszeit bis Karneval verhängte Verbot geklagt. Er beanstandete einen Eingriff in seine persönliche Freiheit. Zudem sei das Verbot diskriminierend.
Als Kläger reiste der Mann zwar an, die Verhandlung fand aber ohne ihn statt. Schelhorn durfte nicht in den Gerichtssaal, weil er ein T-Shirt mit dem Symbol des Stuttgarter Motorradclubs trug. Der Richter untersagte ihm deshalb das Betreten des Saals.
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