Das Landgericht Aachen sprach am Mittwoch das Urteil und sah es als erwiesen an, dass er das Fluchtfahrzeug für die Taten beschafft hat. Eine direkte Tatbeteiligung habe man dem Angeklagten jedoch nicht nachweisen können.
Die Geldautomaten wurden im vergangenen Jahr in Alsdorf und im hessischen Flörsheim mit Gas gesprengt. Dabei erbeuteten die Täter insgesamt mehr als 220.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer sieben Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung wollte einen Freispruch.
wdr/dpa/rs