In letzter Zeit sei es vermehrt zu solchen Fällen gekommen, schreibt die Polizei. Deshalb weist sie darauf hin, dass dieser administrative Verstoß mit einem Bußgeld von 350 Euro geahndet werden kann.
mitt/mz
Die Polizeizone Eifel erinnert Viehhalter daran, dass freilaufende Tiere auf öffentlichen Straßen verboten sind.
In letzter Zeit sei es vermehrt zu solchen Fällen gekommen, schreibt die Polizei. Deshalb weist sie darauf hin, dass dieser administrative Verstoß mit einem Bußgeld von 350 Euro geahndet werden kann.
mitt/mz