Ihre 18-jährige Tochter bekam eine Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Die Strafe wurde ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt. Die Frau hatte ihren schwerst behinderten Sohn wegen einer Ferienreise in der Obhut ihrer damals 17-jährigen Tochter gelassen. Die Tochter sollte sich auch noch um die drei weiteren Geschwister kümmern. Damit war sie nach Ansicht des Gerichts deutlich überfordert. Der behinderte Junge starb an Unterkühlung, Flüssigkeitsmangel und einer Lungenentzündung. Die anderen Kinder leben mittlerweile in einem Heim.
wdr/sh