Diese führt zu Interpretationsschwierigkeiten und krankt daran, den Behörden keine bindenden Fristen aufzuerlegen. In Zukunft soll es solche geben, und bei fehlender Antwort wird die Entscheidung des beauftragten Beamten gelten, und er muss sie begründen.
Parzelliert ein Privatmann, ist die Gemeinde zuständig. Parzelliert die Gemeinde, ist es die übergeordnete Behörde, und diese kann durchaus Doppel-oder Reihenhäuser verlangen. Es wird ein Unterschied gemacht werden zwischen Abweichungen und Ausnahmen. Auch bei städtebaulichen Übertretungen soll in Zukunft nicht kriminalisiert, sondern differenziert werden.
Allerdings bleibt der neue Kodex dabei, heutige Besitzer auch für die Sünden der Vorbesitzer zu belangen. Ein großer Unterschied zum bisherigen Zustand wird darin bestehen, dass in Zukunft die Gemeinden ein bedeutend größeres Initiativ- und Gestaltungsrecht erhalten werden, auch gemeindeübergreifend.
Ein Fortschritt für die Bürger: in der Beschwerdekommission für Raumordnungsfragen gibt es Mitglieder deutscher Sprache.
Was weiß man bereits jetzt über die praktischen Aspekte, wie Parzellierungen, Windräder, Fristen, Einsprüchen, oder Regularisierungen von Übertretungen? Über den neuen Kodex sprach Frederik Schunck mit dem Regionalabgeordneten und Ausschussvorsitzenden Edmund Stoffels (SP) sowie mit der Regionalabgeordneten Jenny Baltus-Möres (PFF-MR).
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