Der Angeklagte sei in der Lage gewesen, mit dem Skalpell umzugehen, stellte die Richterin fest. Der hohe Erwartungsdruck in der Familie könne aber keine Entschuldigung dafür sein, Examenszeugnisse zu fälschen, um damit eine ärztliche Zulassung zu bekommen. Das Gericht verurteilte den 41-Jährigen wegen Körperletzung in über 300 Fällen und Urkundenfälschung.
Das Urteil entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft. Nach Einschätzung der Anklage hatte keine konkrete Gefahr für die Patienten bestanden.
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