Auch wenn es an allen Schulen der DG gilt, wird das Kopftuchverbot in den verschiedenen Schulen unterschiedlich gehandhabt. Für die Gemeinschaftsschulen gilt ein generelles Verbot für das Tragen von religiösen Symbolen - also auch das Kopftuch. Das Verbot wurde von der Regierung beschlossen, um die Neutralität im schulischen Umfeld zu gewährleisten.
Im katholischen Schulwesen kann die Schulleitung jeweils selbst über eine solche Regelung entscheiden. Hier gilt entweder ein Verbot für Kopfbedeckungen in den Klassen oder ein spezifisches Verbot für Kopftücher. Probleme mit der Umsetzung des Verbots gibt es laut den Schulleitern sehr selten. Das liegt auch daran, dass Eltern bei der Anmeldung ihrer Kinder die Schulordnung unterschreiben müssen und so von Anfang an über die geltenden Regeln im Bilde sind.
AKe - Bild: Nicolas Maeterlinck (belga)