Die eine Frau hatte anstelle der anderen die praktische Führerscheinprüfung durchführen wollen. Der Schwindel fiel aber rechtzeitig auf, so dass die Prüfung gar nicht erst abgelegt wurde.
Die Staatsanwaltschaft hatte 90 Arbeitsstunden gefordert, das Gerichtsurteil fiel aber härter aus.
la meuse/ge/cd - llustrationsbild: Mark Renders (belga)