War es der Fehler des Angeklagten, oder haben die Gegebenheiten und die Sichtverhältnisse vor Ort es unmöglich gemacht, den Mann am Boden auf der Straße zu erkennen? Das ist die Frage, die das Gericht nun beantworten soll. Laut einem Gutachten hätte der Angeklagte unter optimalen Bedingungen zumindest ein Hindernis auf der Straße ausmachen müssen. Allerdings wäre selbst dann nur sehr wenig Zeit zum Bremsen geblieben. Eine eindeutige Antwort gibt es hier also nicht.
Laut Verteidigung wurde der Angeklagte außerdem durch Lichtzeichen eines entgegenkommenden Wagens abgelenkt. Die gut gemeinte Warnung könnte nach dieser Argumentation genau das Gegenteil bewirkt haben. Deshalb ist für die Verteidigung die Schuld am Tod von Thomas Evers nicht erwiesen.
Die Staatsanwaltschaft hingegen bleibt bei dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung. Sie forderte eine Arbeitsstrafe von 250 Stunden, eine Geldstrafe und ein dreijähriges Fahrverbot für den Angeklagten. Diese Meinung teilt auch der Anwalt der Eltern und der Lebensgefährtin von Evers, die sich dem Verfahren als Zivilpartei angeschlossen haben. Der Mann sei ortskundig und hätte sein Fahrverhalten dementsprechend anpassen müssen. Außerdem habe er auch nach der Warnung nicht einmal gebremst, erklärte er. Die Zivilpartei fordert insgesamt rund 40.000 Euro Entschädigung.
Wann das Urteil in der Sache fällt, ist noch nicht bekannt.
Anne Kelleter - Bild: David Hagemann