Überschwemmungen: Geschädigte können zeitweilige Arbeitslosigkeit beantragen
Die Geschädigten der Überschwemmungen der vergangenen Tage können "zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt" beantragen. Durch diesen Status der "zeitweiligen Arbeitslosigkeit" können die Geschädigten 70 Prozent ihres normalen Einkommens erhalten, auch wenn sie wegen der Überschwemmungsschäden nicht zur Arbeit gehen können. Diesen Beschluss fasste die Föderalregierung am Montagabend.