Hoher Justizrat will spätere Verjährung von Sexualdelikten
Der Hohe Rat der Justiz schlägt vor, die Verjährungsfrist für Sexualdelikte zu verlängern. Derzeit können Straftäter nach zehn Jahren nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden. Allerdings beginnt die Frist erst, wenn ein Opfer das 18. Lebensjahr vollendet hat.