2015: DG verwaltet regionale Gemeindeangelegenheiten in eigener Verantwortung
Wie mitgeteilt wird, sieht die sechste Staatsreform eine Vervollständigung des Kompetenzbereichs vor. Demnach werden auch Gemeindeangelegenheiten, die bislang noch nicht zum Kompetenzbereich der DG gehören, demnächst übertragen.