Verkehrsministerin will Dronenflüge gesetzlich regeln
Künftig sollen Drohnen erlaubt sein, wenn sie dem privaten Freizeitvergnügen dienen. Hobbyflieger dürfen mit den ferngesteuerten Geräten nur über ihr eigenes Grundstück fliegen. Bei beruflichen Gebrauch dürfen sie bis zu 90 Meter hoch fliegen.