Steueramt verlangt Kundenlisten von Rechtsanwälten
Seit dem 1. Januar 2014 berechnen Anwälte für ihre Dienste eine Mehrwertsteuer. Das bedeutet auch, dass die Rechtsanwälte dem Steueramt eine Liste ihrer Kunden vorlegen müssen. Aus Sicht der Anwälte ist das nicht mit dem Berufsgeheimnis zu vereinbaren. Daher sind sie vor den Staatsrat gezogen.