Denkmalgeschützte Gebäude unter Umständen von Erbschaftssteuer befreit
In der Wallonie wird die Erbschaftssteuer für Gebäude unter Denkmalschutz aufgehoben, wenn der Erbe das Gebäude restaurieren lässt. Das hat die zuständige Kommission des Parlaments in Namur einstimmig entschieden.