Änderungen zum 1. September: Vorzeitige Beendigung von Arbeitszeitverkürzung erleichtert
Mit dem 1. September tritt eine Reihe von Änderungen in Kraft. Sie betreffen unter anderem Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit verkürzt haben und dafür eine Entschädigung vom Landesamt für Arbeitsbeschaffung erhalten.