Kinder von Flüchtlingen dürfen nicht mehr in geschlossenen Auffangzentren untergebracht werden
Minderjährige Kinder von Flüchtlingen, die ohne Begleitung von Erwachsenen und ohne Aufenthaltsgenehmigung in Belgien ankommen, dürfen künftig nicht mehr in geschlossene Auffangzentren untergebracht werden.