Prozedur des Interessenkonflikts verzögert parlamentarische Behandlung von BHV
Die in der Verfassung vorgesehene Prozedur des Interessenkonflikts, die nach dem Votum im Kammerausschuss von den frankophonen Parteien in Erwägung gezogen wurde, kann von einer parlamentarischen Versammlung in Gang gesetzt werden, wenn sie sich in ihren Grundrechten benachteiligt sieht.