Lüttich: Obdachlos gewordene Bewohner dürfen kurz in ihre Wohnungen
Bewohner des betroffenen Viertels, die in Folge der Katastrophe ihr Zuhause verloren haben beziehungsweise bis auf weiteres nicht in ihre beschädigten Wohnungen zurückkehren können, dürfen mit Genehmigung der Behörden und unter Begleitung kurz nach Hause, um dort dringende Gegenstände oder Wertsachen zu holen.