Urteil: Mutter von Laetitia Delhez wird nicht entschädigt
Nur direkte Opfer von Gewalttaten und nicht deren Eltern würden entschädigt, begründete der Staatsrat die Entscheidung. Die Mutter hatte auf eine Entschädigung in Höhe von 54.000 Euro gehofft - unter anderem für Laetitias Therapiekosten.