Knöllchen: Millionenschaden für die Gemeinden?
Auf die Kommunen des Landes droht eine Klagewelle zuzukommen. Das Verfassungsgericht hat der Klage eines Antwerpeners stattgegeben. Der Mann hatte gegen ein Parkknöllchen von 12,50 Euro geklagt. Der Grund: Das Bußgeld entbehre jeder rechtlichen Grundlage. Statt der Regionen hatte nämlich der Föderalstaat den Rahmen für die neue Gesetzgebung geschaffen. Theoretisch könnten jetzt alle Parkknöllchen von 2003 bis 2010 angefochten werden. Für die Kommunen droht ein Millionenschaden.