Staatsanwaltschaft sieht Antrag von Michelle Martin wohlwollend
In Mons steht die Staatsanwaltschaft dem Antrag von Michelle Martin auf frühzeitige Haftentlassung nicht ablehnend gegenüber. Der Prokurator des Königs verweist darauf, dass ungeachtet der Tat, jeder Häftling das Recht habe, auf eine Freilassung vorbereitet zu werden. Dies sei auch im Interesse der Gesellschaft.