Tod von Kontrolleur: Täter muss nicht vor Geschworenengericht
Der Mann, der im April einen Kontrolleur der Brüsseler Verkehrsbetriebe tot schlug, muss sich nicht vor einem Geschworenengericht wegen Mordes verantworten. Die Untersuchung hat ergeben, dass der Angeklagte nicht in der Absicht handelte, den STIB-Bediensteten zu töten.