Schweizer Presserat rügt Veröffentlichung von Fotos nach Busunglück
Nach dem Busunglück, bei dem 28 Belgier ums Leben kamen, waren drei Schweizer Blätter für den Abdruck der Bilder heftig kritisiert worden. Fotos von Todesopfern dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Angehörigen gezeigt werden, urteilte jetzt der Presserat.