Ab 1. Mai bekommt der Fiskus Zugang zu Kontenregister
Der Fiskus kann Zugang zu laufenden Konten, Sparkonten oder Hypothekendarlehen erhalten, insofern er eine Person des Steuerbetrugs verdächtigt oder die Finanzlage eines Steuerpflichtigen kennen möchte, um Steuern einzuziehen.