Frühzeitige Haftentlassung für Illegale nur bei Verlassen des Landes
Eine Gesetzesvorlage von Justizminister Geens und Staatssekretär Francken sieht vor, dass Kriminelle, die sich illegal in Belgien aufhalten, künftig nicht mehr vorzeitig aus der Haft entlassen werden sollen - es sei denn, sie verlassen Belgien definitiv.