Verbot von Schächten ohne Betäubung verstößt nicht gegen Verfassung
Das Verbot von Schächten ohne eine vorherige Betäubung der Tiere verstößt nicht gegen die belgische Verfassung, hat der Verfassungsgerichtshof entschieden. Flandern und die Wallonie hatten ein entsprechendes Verbot eingeführt. Dagegen waren aber verschiedene muslimische und jüdische Gruppen vor Gericht gezogen, weil sie durch das Verbot ihr Recht auf freie Religionsausübung verletzt sahen.