Änderung im Verbraucherrecht: Beweislast bei Garantie jetzt vollständig bei Hersteller und Verkäufer
Ab Mittwoch haben Verbraucher in Belgien Anrecht auf eine vollständige Garantiezeit von zwei Jahren. Innerhalb dieser Frist müssen Hersteller und Verkäufer nachweisen, dass ein Käufer selbst verantwortlich ist, wenn ein Produkt schlecht oder gar nicht funktioniert.