Verpflichtete elektronische Bezahlmöglichkeit - Bislang 100 Beschwerden über Verweigerer
Seit dem 1. Juli müssen Geschäfte und auch freischaffende Dienstleister ihren Kunden die Möglichkeit anbieten können, elektronisch zu bezahlen. Das ist sogar gesetzlich vorgeschrieben. Die zuständige Staatssekretärin hat am Mittwoch eine erste Bilanz gezogen. Und die fällt eher positiv aus. Die Zahl der Klagen über Verweigerer hält sich demnach doch stark in Grenzen.