Beim Strafvergleich kann durch Zahlung eines von der Staatsanwaltschaft festgelegten Betrags ein Prozess vermieden werden. Das Gesetz erlaubte später diese Möglichkeit auch, wenn ein Prozess bereits eröffnet worden war oder Ermittlungen schon fortgeschritten waren. Dieser Absatz widerspreche dem Gleichheitsprinzip, urteilte nun der Verfassungshof.
Diese Ausweitung des Vergleichs war 2011 eingeführt worden. Kurz darauf machte der Vergleich Schlagzeilen, den der Belgo-Kasache Patokh Chodiev mit der Staatsanwaltschaft im Rechtsstreit mit Tractebel abschloss. Chodiev hatte Tractebel Consulterdienste in Kasachstan angeboten.
Die Vergleichssumme, Chodiev nicht mehr zu belangen, betrug 22 Millionen Euro. Gegen Chokiev ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Geldwäsche im großen Stil.
belga/rtbf/fs