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EuGH hält staatliche Arco-Garantie für rechtswidrig

02.06.201613:00
Sitz der Arco Group in Brüssel (Bild: Juli 2014)

Anteilseigner der Finanzgenossenschaft Arco haben kein Anrecht auf eine staatliche Sicherung ihrer Einlagen, so wie es Sparer einer Bank haben. Das hat der Generalstaatsanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGh) in Luxemburg geurteilt.

Der Generalstaatsanwalt am Europäischen Gerichtshof schließt sich damit dem Standpunkt der EU-Kommission an. Genossenschafter seien Aktionäre, keine Sparer, heißt es. Dass die Föderalregierung die Einlagensicherung auf Arco-Genossenschafter ausgeweitet habe, sei gegen europäisches Recht.

Nach dem Gutachten des Generalstaatsanwalts muss der Europäische Gerichtshof nun über die Garantieregelung entscheiden. Dies wird in wenigen Monaten erwartet. Meist folgen die Richter dem Gutachter.

Arco war der finanzielle Arm der Christlichen Arbeiterbewegung ACW. Die Genossenschaft hatte im Zuge der Dexia-Pleite vor vier Jahren Konkurs anmelden müssen. Der belgische Staat behandelte die Arco-Anteilseigner wie Sparer bei einer Bank und garantierte deren Einlagen bis zu einer Summe von 100.000 Euro. Aktionäre der Dexia waren nicht entschädigt worden.

belga/vrt/jp - Bild: Nicolas Maeterlinck/Belga

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